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Satzung

Satzung der Reisemobilfreunde- Europa e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins:

  1. Der Verein trägt den Namen Reise – Mobil – Freunde Europa e.V.
  2. Die offizielle Abkürzung lautet : RMF – Europa e.V.
  3. Der Sitz des Vereins ist Hannover

§ 2 Geschäftsjahr:

  1. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

§ 3 Zweck, Ziel, und Aufgaben :

  1. Die Aufgabe der Reise – Mobil – Freunde Europa e.V. soll es sein, eine Gemeinschaft zu bilden, in der alle Mitglieder gleichberechtigt füreinander da sind.
  2. Als Reise – Mobil – Freunde Europa e. V. mit Mitgliedern aus mehreren europäischen Ländern, führen wir im Rahmen der Völkerverständigung, regelmäßig Reisen, überwiegend innerhalb Europas, mit Reisemobilen auf kultureller, sportlicher und geselliger Grundlage durch. Dabei sollen auch Kontakte und Treffen mit anderen europäischen Reisemobilclubs gepflegt werden, um kulturelle und gesellschaftliche Ereignisse in den entsprechenden Ländern zu besuchen und erleben.
  3. Der Erfahrungsaustausch über kulturelle Gemeinsamkeiten, technische, praktische und rechtliche Informationen über Reisemobile und Verkehrsrecht in unterschiedlichen Ländern.
  4. Des weiteren soll der umweltgerechte Umgang mit Reisemobilen im Vordergrund stehen. Auch hierüber soll ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch stattfinden.

§ 4 Mittelverwendung :

  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsarbeit eines jeden Mitgliedes, sowie die Vereinsämter sind ehrenamtlich.
    Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
    Die Unkosten, wie Campingplatzgebühren. gemeinsames Essen, Eintrittsgelder, etc., für die vom Verein organisierten Reisen, werden nicht vom Verein, sondern von den Teilnehmer der Reisen selbst übernommen.

§ 5 Mitgliedschaft :

  1. Mitglied bei den Reise – Mobil – Freunden Europa e. V. kann jeder europäische Reisemobilbesitzer werden. Nach Prüfung und mehrheitlichen Beschluss durch die Vorstandschaft können auch Ehrenmitglieder aus der Mitgliedschaft aufgrund besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Diese werden aus der jährlichen Beitragspflicht befreit.

§ 6 Aufnahme :

  1. Jeder Europäischer Reisemobilbesitzer kann im Verein aufgenommen werden, unabhängig von seinem Wohnort. Voraussetzung für die Aufnahme ist die schriftliche Anerkennung der Vereinssatzung. Das Aufnahmegesuch ist an den Vorstand Verwaltung oder an eines der anderen Vorstandsmitglieder zu richten. Die Vorstandschaft wird mit Mehrheit über das Aufnahmegesuch entscheiden.
  2. Zur Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet.

§ 7 Jahresbeitrag :

  1. Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag über dessen Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet. Der Jahresbeitrag ist zum Jahresbeginn, spätestens jedoch vor der Jahreshauptversammlung zu entrichten. Nur durch die fristgerechte Bezahlung ist eine Stimmberechtigung gegeben.
    Bei Neuaufnahme ist der Jahresbeitrag für das gesamte laufende Jahr zu entrichten.

§ 8 Rechte und Pflichten :

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu nutzen und an seinen Veranstaltungen teilzunehmen.
  2. Die Mitglieder haben im Rahmen der Betätigung im Verein, vor allen auf den Reisen, die jährlich festgelegten Durchführungsbestimmungen zu beachten.

§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft :

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, oder Austritt aus dem Verein.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand Verwaltung und kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam werden. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist einzuhalten.
  3. Ein Mitglied kann durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandschaft vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung, per Mail, Fax oder Brief, mit der Zahlung des Jahresbeitrages oder anderer Umlagen in Rückstand ist. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.
  4. Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, gegen die Satzung, den Durchführungsbestimmungen, oder den Beschlüssen der Mitgliederversammlung bzw. der Vorstandschaft verstößt, körperlichen Angriffen gegenüber anderen, so wie bei einem unehrenhaften Verhalten, kann es durch mehrheitlichen Beschluss der Vorstandschaft aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gegen diesen Beschluss kann ein Mitglied Berufung, per Einschreiben an den Vorstand Verwaltung, binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses, per Email, Fax oder Brief, an die nächstfolgende Mitgliederversammlung einlegen. 
    Die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig über den Ausschluss.

§ 10 Organe des Vereins:

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die Vorstandschaft, sowie die Kassenprüfer.

§ 11 Die Vorstandschaft:

Die Vorstandschaft besteht aus einem Team-Vorstand mit drei gleichberechtigten Vorständen, bestehend aus:

  1. Vorstand Reisen
  2. Vorstand Verwaltung, gleichzeitig Schriftführer
  3. Vorstand Finanzen

Die Vorstandschaft vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Mindestens zwei ihrer Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. 
Nach Bedarf können weitere Mitglieder (Beiräte) in eine erweiterte Vorstandschaft von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Diese sind nur beratend in der Vorstandschaft tätig.

§ 12 Zuständigkeit der Vorstandschaft :

Die Vorstandschaft ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung durch den Vorstand Verwaltung.
  2. Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung durch die gesamte Vorstandschaft (je nach Gebiet).
  3. Ordnungsgemäße Buchführung, Erstellung der Kassenberichte, durch den Vorstand Finanzen.
  4. Beschlussfassung über die Vereinszugehörigkeit durch die gesamte Vorstandschaft mit mehrheitlichem Beschluss.
  5. Erstellung der jährlichen Durchführungsbestimmungen.
  6. Planung und Organisation von Wohnmobilreisen innerhalb und außerhalb Europas die zur Völkerverständigung dienen, durch den Vorstand Reisen.

§ 13 Die Mitgliederversammlung ( Jahreshauptversammlung )

Die jährlich einmal einzuberufende Mitgliederversammlung, auch Jahreshauptversammlung genannt, ist das oberste Organ des Vereins und ist vom Vorstand Verwaltung in den ersten 6 Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres einzuberufen. Die Einladung hierzu muss unter Mitteilung der Tagesordnung mind. 4 Wochen vorher des Mitgliedern, p .Email, Fax oder Brief zugestellt werden.
Anträge von Mitgliedern zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 2 Wochen vorher dem Vorstand Verwaltung schriftlich per Mail, Fax oder Brief zugehen. Später eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden, über deren Zulassung entscheidet die Mitgliederversammlung. 
Dringlichkeitsanträge, die eine Änderung der Satzung zum Gegenstand haben, sind unzulässig. 
Die Protokollführung der JHV kann vom Vorstand Verwaltung auf ein anwesendes Mitglied übertragen werden. 
Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit und sind unabhängig von den anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. 
Ein Vertretungsrecht per Vollmacht besteht nicht. Eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bedürfen:

  1. Satzungsänderungen
  2. Auflösung des Vereins
  3. Misstrauensanträge gegen die Organe des Vereins
  4. Zulassung von Dringlichkeitsanträgen

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.

Die Mitgliederversammlung hat mindestens folgende Tagesordnungspunkte zu erledigen:

  1. Feststellung der Anwesenheit und des Stimmrechts
  2. Bericht des Vorstandes Verwaltung
  3. Bericht des Vorstandes Finanzen
  4. Bericht des Vorstandes Reisen
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes Verwaltung
  7. Entlastung des Vorstandes Finanzen
  8. Entlastung des Vorstandes Reisen
  9. Neuwahlen (falls Wahl eines Vereinsorgans erforderlich ist)
  10. Anträge
  11. Verschiedenes

§ 14 Wahl und Amtsdauer der Vereinsorgane

Die Mitglieder der Vorstandschaft, die Kassenprüfer und der Beiräte, werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt, bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Jedes Vorstandsmitglied, die Kassenprüfer und die Mitglieder des Beirates sind einzeln zu wählen. Nur Vereinsmitglieder können gewählt werden. Scheidet ein Mitglied während seiner Amtszeit aus, so wählt die verbliebene Vorstandschaft für die restliche Amtsdauer einen kommissarischen Nachfolger. Eine Vereinigung mehrerer Vorstandsämter einer Person ist unzulässig. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein enden auch alle Ämter.

§ 15 Auflösung des Vereins :

Der Antrag auf Auflösung des Vereins ist fristgerecht an die Mitgliederversammlung zu stellen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit mindestens Dreiviertelmehrheit über die Auflösung des Vereines. Kommt eine Dreiviertelmehrheit zustande, müssen gleichzeitig darauf die Liquidatoren zur Auflösung des Vereins durch die Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt werden. 
Das nach Abwicklung verbleibende Vermögen muss als Spende, einer oder mehreren gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. 
Die zu begünstigende(n) gemeinnützige(n) Organisation(en),werden von der Mitgliederversammlung mehrheitlich bestimmt. Vorschläge von den Mitgliedern werden in die Abstimmung einbezogen. 
Diese Satzung wurde am 14.05.2018 von der planmäßig einberufenen Mitgliederversammlung im Restaurante de L’Ecluse in F-57520 Grosbliederstroff genehmigt und so beschlossen.

Grosbliederstroff den 14.05.2018

Ansprechpartner Reisemobilfreunde Europa e.V. 

Vorstand Reisen
Josef Becker
E-Mail:
becker@versicherungsmakler-josef-becker.de
Mobil: +49 174 6498000

Vorstand Verwaltung
Ricci Ott
E-Mail:
walterott@gmx.net
Mobil: +49 171 1957166

Vorstand Finanzen
Heinz-Peter Näschen
E-Mail:
hp.naeschen@t-online.de
Mobil: +49 1511 5618324

1. Beisitzer
Maria Roberg
E-Mail:
mariaroberg@yahoo.de

Mobil: +49 171 2103705

2. Beisitzer
Hans-Peter Giger
E-Mail:
hp.giger@sunrise.ch

Mobil: +41 794787821

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